Solarpflicht auf Neubauten

In der Schweiz gibt es seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht für Neubauten. Das bedeutet, dass alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade installieren müssen, um den Anteil erneuerbarer Energien in der Schweiz zu erhöhen.

Die Solarpflicht ist Teil des Energiegesetzes, das im September 2016 vom Schweizer Parlament verabschiedet wurde. Das Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien in der Schweiz zu erhöhen. Die Solarpflicht soll dazu beitragen, dass Gebäude einen Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen wie der Sonnenenergie beziehen.

Die Solarpflicht gilt für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern, die nach dem 1. Januar 2022 gebaut werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt.

Die Kosten für die Installation einer Solaranlage können je nach Größe und Leistung der Anlage variieren.

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Installation einer Solaranlage nicht für alle Gebäude geeignet ist, insbesondere für Gebäude in dicht bebauten Gebieten oder mit schattigen Dachflächen. In diesen Fällen kann es sinnvoller sein, alternative Energiequellen abzuklären.

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